Kurstyp: Onlinefortbildung

BTHG: Wunsch- und Wahlrecht

Axel Foerster
5 Lernmodule ( 00:44:55)
1. BTHG: Wunsch- und Wahlrecht 08:22 Min 2. Schritt 1: Wird das Wunsch- und Wahlrecht ausgeübt? 09:17 Min 3. Der mutmaßliche Wille 02:41 Min
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4. Videotitel 12:15 Min
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5. Videotitel 12:15 Min
Untertitel Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch,
Kategorien Eingliederungshilfe , Recht & Gesetze

Kursbeschreibung

Das neue Bundesteilhabegesetz fordert, Teilhabe neu zu denken und zu praktizieren

»Eigentlich geht es uns gar nicht mehr darum, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Wir wollen heutzutage mehr: Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung Leistungen für eine selbstbestimmte Lebensführung erhalten«, so der Rechtsanwalt Axel Foerster.

Das bedeutet: das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderung zu stärken und zu respektieren. Funktionieren kann dies aber nur dann, wenn das Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderung beachtet wird. 

Aber was genau bedeutet das für Ihre Praxis? Sollte ein »unrealistischer« Wunsch auch berücksichtigt werden? Muss eine teurere Versorgung bezahlt werden, nur weil der Betroffene einen teureren Leistungsanbieter wünscht? Und was tun, wenn der Betroffene aufgrund seiner geistigen Behinderung gar nicht in der Lage ist, Wünsche zu bilden? 

Was einen Wunsch zu einem berechtigten Wunsch macht, welche weiteren Aspekte bei der Ermittlung und Festlegung der Leistungen berücksichtigt werden und wie die Prüfung in drei Schritten erfolgt - das erfahren Sie anhand von praktischen Beispielen von unserem Experten Axel Foerster. 

Lerninhalte: 

  • Selbstbestimmung
  • 3 Schritte: Wunsch- & Wahlrecht
    • Schritt 1: Wird das Wunsch- und Wahlrecht ausgeübt?
  • Der Mutmaßliche Wille
    • Schritt 2: Ist der Wunsch berechtigt?
    • Schritt 3: Ist der Wunsch wirtschaftlich?  

Über den Dozenten

Axel Foerster
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.

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