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Kategorien | Eingliederungshilfe , Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, Recht & Gesetze |
Der Mensch mit Behinderung soll selber über sein Leben bestimmen und seinen persönlichen Wünschen entsprechend entscheiden, wie er sein Leben plant und gestaltet - So der Kern des neuen Teilhaberechts.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt einschneidende Änderungen für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und deren Finanzierung.
Aber was genau hat sich im Vergleich zum früheren Fürsorgesystem verändert? Welche Leistungen gibt es? Wer ist leistungsberechtigt? Und ab wann spricht man überhaupt von einer Behinderung?
Der Rechtsanwalt für Pflege- und Behinderungsrecht Axel Foerster vermittelt Ihnen in diesem Schulungsvideo die Grundgedanken, die den Gesetzgeber zur Neufassung des Behindertenrechts veranlassten. Hat man diese Gedanken verstanden, fällt einem auch das Verständnis des neuen Teilhaberechts – so die Wortwahl des Gesetzgebers - deutlich leichter.
Ein Tipp unseres Referenten - Klicken Sie sich gleich mal rein:
https://www.umsetzungsbegleitung-bthg.de/
https://www.teilhabeberatung.de/
https://dejure.org/
Lerninhalte:
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