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Verpflegung in der Kita – hygienisch und rechtssicher

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6 Lernmodule (1:00 Std)

Verpflegung in der Kita – hygienisch und rechtssicher 04:26 Min
Persönliche Hygiene 04:17 Min
Hygiene in Räumen und bei Arbeitsmitteln 08:59 Min
Angebots- und Ausgabesysteme 05:46 Min
Umgang mit Lebensmitteln 14:31 Min

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Geeignet für: Hauswirtschaftskräfte Kita-Leitung Erzieher/innen Kinderpfleger/innen Pädagogische Fachkräfte

Kursbeschreibung

Welche gesetzlichen Vorgaben und Hygienestandards gelten bei der Verpflegung von Kindern? Sabine Rose Mück, hauswirtschaftliche Betriebsleiterin und Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement, vermittelt Ihnen zentrale Grundlagen zu Hygiene und rechtssicherem Handeln bei der Essenszubereitung und -ausgabe in der Kita.

Was erwartet Sie in dieser Fortbildung?

In diesem Fortbildungskurs lernen Sie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Hygieneanforderungen für die Verpflegung in Kindertagesstätten kennen. Sie erfahren, wie Lebensmittelhygiene-Verordnung und Infektionsschutzgesetz im Alltag umgesetzt werden und welche Verantwortung das Personal trägt. Im Fokus stehen sichere Arbeitsabläufe, hygienische Arbeitsbereiche und der Schutz der Kinder vor Kontaminationen.

Zudem vertiefen Sie Ihr Wissen zu persönlicher Hygiene, Meldepflichten und Gemeinschaftsverpflegung. So können Sie gesetzliche Anforderungen erkennen, kritische Hygienepunkte identifizieren und Präventionsmaßnahmen praktisch anwenden.

Für wen ist diese Fortbildung geeignet?

Die Fortbildung richtet sich an Küchen- und Hauswirtschaftspersonal, pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen, die mit der Zubereitung, Ausgabe oder Begleitung von Mahlzeiten sowie der Organisation der Verpflegung betraut sind.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung
  • Vorgaben und Umsetzung der europäischen Verordnung EG 2004 zur Lebensmittelsicherheit
  • Pflichten nach Infektionsschutzgesetz, insbesondere Erst- und Folgebelehrung
  • Umgang mit Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten bei Krankheitssymptomen
  • Persönliche Hygieneanforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Bedeutung und korrekte Durchführung der Händedesinfektion
  • Kriterien für hygienische Kleidung und persönlichen Körperschmuck
  • Hygienische Gestaltung von Arbeitsbereichen und Arbeitsmitteln
  • Einteilung in reine und unreine Bereiche in der Kita-Küche
  • Anforderungen an die Gemeinschaftsverpflegung laut DIN-Norm

Tipp:

Erweitern Sie Ihr Wissen zu speziellen Hygieneanforderungen in weiteren Fortbildungen zum Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene müssen in Kindertagesstätten beachtet werden?
In Kitas müssen die Vorgaben der Lebensmittelhygiene-Verordnung sowie die europäische Verordnung EG 2004 zur Lebensmittelsicherheit eingehalten werden. Zusätzlich gelten Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere bei Belehrung, Beschäftigungs- und Tätigkeitsverboten.
Wie wird der Infektionsschutz während der Essenszubereitung in der Kita umgesetzt?
Der Infektionsschutz wird durch strikte Einhaltung der Hygieneanforderungen, wie korrekte Händedesinfektion und das Tragen hygienischer Kleidung, umgesetzt. Beschäftigte mit Krankheitssymptomen dürfen nicht im Küchenbereich arbeiten und müssen bestimmten Meldepflichten nachkommen.
Welche Rolle spielt die Einteilung in reine und unreine Bereiche in der Kita-Küche?
Die klare Trennung von reinen und unreinen Bereichen verhindert Kreuzkontaminationen und sorgt für mehr Sicherheit bei der Zubereitung von Speisen. Dieses Prinzip schützt die Kinder vor der Übertragung von Keimen und ist ein zentraler Bestandteil der Hygienestandards in Kitas.
Welche Anforderungen gelten an die persönliche Hygiene des Personals in der Kita-Verpflegung?
Mitarbeitende müssen auf eine sorgfältige Händehygiene achten, saubere Arbeitskleidung tragen und dürfen keinen Schmuck oder offene Wunden an den Händen haben. Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung von Kontaminationen und sind gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist bei der Gemeinschaftsverpflegung nach DIN-Norm in Kitas besonders zu beachten?
Bei der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas müssen die Vorgaben der DIN-Norm eingehalten werden, die spezielle Hygienemaßnahmen für Großverbrauchereinrichtungen vorschreiben. Dazu gehören unter anderem die richtige Lagerung, Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten.

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Referent

Sabine Rose Mück

Sabine Rose Mück

4,7/5 (34.164 Bewertungen) · 18 Kurse Referentenbewertung
Sabine Rose Mück ist zertifizierte Desinfektorin, Fachwirtin für Reinigungs- und Hygienemanagement, Sachverständige für Hygiene und Reinigung, Hygienemanagementbeauftragte und hauswirtschaftliche Betriebsleiterin des Beratungsunternehmens Hygiene Consult Mück.

Mit besonderem Fokus auf Sicherheit, Qualität und Gesundheit ist sie deutschlandweit beratend unterwegs. Ihr Team beantwortet in Fortbildungen hygienerelevante Fragen und unterstützt bei der Erstellung individueller Hygienekonzepte für Einrichtungen und Institutionen – immer mit dem Ziel vor Augen: ein Bewusstsein für das Thema Hygiene im Pflegealltag zu vermitteln und passende Strategien für die Umsetzung wirksamer Hygienemaßnahmen zu erarbeiten.
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