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Patientenverfügung (PV): Hinweise & Tipps

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10 Lernmodule (54:20 Min)

Rechtverbindlichkeiten von Patientenverfügungen 03:58 Min
Die Ausgangslage der Patientenverfügung 05:26 Min
Verortung im medizinischen Entscheidungsprozess 03:54 Min
Wer erstellt eine Patientenverfügung? 01:16 Min
Formale Voraussetzungen: Prüfung der Einsichtsfähigkeit 06:20 Min

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Zusammenfassung

Patientenverfügung rechtssicher erstellen: Der Kurs vermittelt Pflegefachkräften, Verwaltung und Angehörigen Kenntnisse zu Erstellung, Formulierung, Rechtsverbindlichkeit und Aufbewahrung von Patientenverfügungen in ambulanter, stationärer und klinischer Versorgung.

Geeignet für: Pflegefachkräfte Pflegehilfskräfte Pflegedienstleitung (PDL) Betreuungskräfte (§ 43b) Einrichtungsleitung / Heimleitung Ärztliches Personal

Kursbeschreibung

In einer Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet oder nicht eingeleitet werden, wenn eine Person den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Aber nur rund die Hälfte der über 70 Jährigen und lediglich zwischen 10 und 20 Prozent der 20 bis 30 Jährigen haben eine Patientenverfügung hinterlegt. 

Einer der Gründe dafür: Das Recht ist unklar. Aber da kann unser Experte Rechtsanwalt Axel Foerster Abhilfe schaffen. Erfahren Sie nicht nur, welche Vorteile eine Patientenverfügung hat, sondern auch, welche Nachteile sich hinter bestimmten Entscheidungen verbergen können und wie diese formuliert werden sollten.

Woher bekommen Sie eigentlich eine Patientenverfügung? Was muss drin stehen? Welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wo sollte sie aufbewahrt werden? Und ist eigentlich auch eine auf den Körper tätowierte Patientenverfügung rechtskräftig

Die Antworten auf diese Fragen und noch vieles weitere Wissenswerte rund ums Thema Patientenverfügung, sowohl für Ihre pflegerische Praxis als auch für Sie privat erfahren Sie in diesem Kurs. 

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen
  • Der mutmaßliche Wille
  • Erstellung einer Patientenverfügung
  • Formale und inhaltliche Voraussetzungen
  • Aufbewahrung
  • Verbindlichkeit
  • Umsetzung

Häufig gestellte Fragen

Welche formalen und inhaltlichen Voraussetzungen muss eine Patientenverfügung in Deutschland erfüllen?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, damit sie rechtsverbindlich ist. Sie sollte klar und eindeutig Angaben dazu enthalten, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, und möglichst präzise formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wie kann eine Patientenverfügung im pflegerischen Alltag umgesetzt werden?
Im Pflegealltag ist es wichtig, dass die Patientenverfügung leicht zugänglich ist und das Personal mit deren Inhalt vertraut ist. Das Pflege- und Ärzteteam muss vor Maßnahmen prüfen, ob eine gültige Verfügung vorliegt und diese den in ihr geäußerten Wünschen entsprechend umsetzen.
Welche Vorteile und Nachteile können mit bestimmten Formulierungen in einer Patientenverfügung verbunden sein?
Präzise und situationsbezogene Formulierungen können Missverständnisse vermeiden und die Umsetzung erleichtern. Zu allgemein gehaltene Aussagen können jedoch im Ernstfall zu Unsicherheiten führen oder Interpretationsspielraum lassen, was die Umsetzung erschweren kann.
Ist eine auf dem Körper tätowierte Patientenverfügung rechtskräftig?
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Eine Tätowierung auf dem Körper erfüllt diese rechtlichen Voraussetzungen nicht und gilt somit nicht als rechtlich bindend.
Wie und wo sollte eine Patientenverfügung am besten aufbewahrt werden?
Die Patientenverfügung sollte an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, beispielsweise zuhause mit einem Hinweis im Notfallausweis. Es empfiehlt sich, nahe Angehörige und das Pflegepersonal über den Aufbewahrungsort zu informieren, sodass sie im Bedarfsfall schnell gefunden werden kann.

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Referent

Axel Foerster

Axel Foerster

4,6/5 (46.069 Bewertungen) · 16 Kurse Referentenbewertung
Axel Foerster ist seit 2000 in Berlin als Rechtsanwalt tätig. Als ehemalige Pflegekraft mit 10-jähriger Erfahrung in der Altenpflege und Behindertenarbeit hat er sich auf den Bereich des Pflegerechts und Behindertenrechts spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er als Dozent unter anderem an der Ev. Hochschule Berlin tätig.
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