Online Fortbildung

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

4,3/5 (6.633 Bewertungen)
Vorschaubild zum Kurs: Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)

Kursvorschau ansehen

3 Lernmodule (18:19 Min)

Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) 03:28 Min
Personenbezogene Daten 02:19 Min
Pflichten und Rechte 05:32 Min

Es gibt noch so viel mehr zu entdecken

Testen Sie Pflegecampus 14 Tage kostenlos.

Kostenlos testen

Zusammenfassung

KDG-Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen: Kurs behandelt Schutz sensibler Gesundheitsdaten in Pflege, Klinik und Kita. Teilnehmende lernen alle wichtigen Bestimmungen, Rechte Betroffener und Meldepflichten zur sicheren Datenverarbeitung in den Fachbereichen Pflege, Verwaltung und Apotheke.

Geeignet für: Pflegedienstleitung (PDL) Einrichtungsleitung / Heimleitung Verwaltungskräfte Kita-Leitung Werkstattleitung

Kursbeschreibung

Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind berechtigt, eigene Regelungen zum Datenschutz zu schaffen. Und das hat die katholische Kirche für sich aufgegriffen und eigene Regelungen ausgearbeitet.

Was man im ersten Moment vielleicht gar nicht denkt: Das kirchliche Datenschutzrecht gilt auch für die von den Religionsgemeinschaften betriebenen Organisationen, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten oder Schulen.

Eine der täglichen Herausforderungen, vor allem im Umgang mit Gesundheitsdaten, ist die Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten. Hierzu zählen die Gesundheitsdaten Ihrer Pflegebedürftigen, aber auch alle Daten zu Angehörigen, Mitarbeitern und Dienstleistern. 

Datenschutzbeauftragter und -auditor André Weinert beantwortet Ihnen alle datenschutzrelevanten Fragen, wie zum Beispiel: Was sind »Betroffene Personen«? Was ist ein »Verantwortlicher«? Was ist eine »Verarbeitung«? Was bedeutet »Zweck der Verarbeitung«?

Unser Referent führt Sie in dieser praxisnahen Datenschutzschulung durch die wichtigsten Artikel der katholisch-kirchlichen Datenschutzbestimmungen.

Das lernen Sie in diesem Kurs

  • Grundlagen 
  • Geltungsbereich
  • Gegenstand und Ziele der DSGVO 
  • Begriffsbestimmungen
    • Was sind Betroffene Personen?
    • Was ist ein Verantwortlicher?
    • Was bedeutet Zweck der Verarbeitung?
  • Rechte der Betroffenen Person
  • Datenschutz in der täglichen Arbeit
  • Melde- und Dokumentationspflichten

 

 

Häufig gestellte Fragen

Für welche Einrichtungen gilt das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)?
Das KDG gilt für alle Organisationen, die von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften betrieben werden. Dazu gehören neben Kirchen auch Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und andere soziale Dienste, sofern sie in kirchlicher Trägerschaft sind.
Welche besonderen Pflichten bestehen beim Umgang mit Gesundheitsdaten nach dem KDG?
Das KDG stellt hohe Anforderungen an den Schutz und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, da diese als besonders sensibel eingestuft werden. So müssen Maßnahmen zur Vertraulichkeit und Sicherheit ergriffen werden, und Zugriffe auf die Daten dürfen nur streng nach dem 'Need-to-know'-Prinzip erfolgen.
Wer gilt laut KDG als 'betroffene Person' und welche Rechte haben diese?
Als betroffene Person gelten alle Menschen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa Patienten, Mitarbeitende oder Angehörige. Sie haben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.
Welche Melde- und Dokumentationspflichten sind nach dem KDG im Arbeitsalltag zu beachten?
Nach dem KDG müssen Datenschutzvorfälle und bestimmte Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und teils der Datenschutzaufsicht gemeldet werden. Eine lückenlose Dokumentation der Datenverarbeitung ist im Arbeitsalltag daher besonders wichtig, auch bei alltäglichen Vorgängen in Pflege, Klinik oder Kindertagesstätten.
Wie unterscheidet sich das KDG von der DSGVO im kirchlichen Arbeitsumfeld?
Das KDG übernimmt viele Prinzipien der DSGVO, ergänzt diese aber um spezifische Regelungen für kirchliche Einrichtungen. So gibt es beispielsweise eine eigene kirchliche Datenschutzaufsicht, besondere Meldewege und zum Teil abweichende Fristen oder Pflichten, die bei der täglichen Arbeit berücksichtigt werden müssen.

Mitarbeiter schulen leicht gemacht

Die Nr. 1 für Fortbildung und QM

ab 69 € zzgl. MwSt. im Monat für 15 Lizenzen

  • 900+ Schulungen mit TOP-Experten
  • Fortbildungsplan online erstellen
  • 100% anerkannt bei Prüfungen
Kostenlos testen

Referent

André Weinert

André Weinert

4,5/5 (85.080 Bewertungen) · 11 Kurse Referentenbewertung
André Weinert ist Betriebswirt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung ist er heute als betriebswirtschaftlicher Berater und Berater für Digitalisierung tätig.
Jetzt Pflegecampus
kostenlos 14 Tage testen

Überzeugen Sie sich von den Vorteilen des digitalen Fortbildungs- und Qualitätsmanagements:
Mehr Übersicht. Weniger Planungsaufwand. Willkommen auf der ultimativen Lernplattform.