Es ist offiziell: Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits die
Aktualisierung der Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) veranlasst, die ab dem 1. November für
stationären Pflegeeinrichtungen verbindlich werden. Somit hat der
Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine neue Grundlage zur
Qualitätsprüfung. Unser Referent Claus Bölicke, Mitglied im AWO Bundesverband e.V. und Leiter der Abteilung Gesundheit, Alter und Behinderung geht mit Ihnen ins Detail.
Was bedeuten die neuen QPR für die stationären Pflegeeinrichtungen?
Die Pflegeheime sollen alle 6 Monate eine
Erfassung der Ergebnisqualität (Indikatorenerfassung) durchführen und an die
Datenauswertungsstelle (DAS) übergeben. Dort werden die Ergebnisse bundesweit verglichen und ein Durchschnitt ermittelt. Eine Empfehlung der DAS soll dabei helfen, die Qualität der Einrichtung zu verbessern. Der
MDK prüft anhand des Berichts die
Plausibilität der erfassten Angaben, der sich, sofern keine Anlassprüfung vorliegt, einen Tag im Voraus anmeldet.
Um die pflegerische Beratung zu fördern und die Qualität zu verbessern, steht
das Fachgespräch mit dem MDK im Fokus der Prüfung. Hier wird die Versorgung von
9 Bewohnern, die der MDK stichprobenartig auswählt, besprochen. An sechs der neun Bewohner wird die
Plausibilität der Datenerhebung bewertet. Wichtig ist, dass alle Mitarbeiter zum neuen Qualitätsprüfungsverfahren geschult werden.
Und was ist mit den Qualitätsprüfungsrichtlinien für die ambulante Pflege?
Das Institut für Pflegewissenschaft der Uni Bielefeld und die Hochschule Osnabrück haben bereits an Neuerungen der
MDK-Qualitätsprüfung für die Pflegedienste gearbeitet. Durch ein Pilotprojekt, das ungefähr ein Jahr dauern wird, sollen die Forschungsergebnisse geprüft und optimiert werden. Dabei steht es noch in den Sternen, ob Aufarbeitungsphasen daran anschließen und wie lange diese dauern. Im Anschluss werden die Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die Qualitätsvereinbarungen und die Qualitätsdarstellungsvereinbarung entwickelt.
Lerninhalte:
- Einordnung in die aktuelle Entwicklung und Gesamtprozess
- Datenerhebung
- Stichtagsvergabe
- Erhebungsinstrument
- Qualitätsindikatoren
- Feedbackberichte
- Externe Prüfung
- Prüfbogen
- Bewertungssystematik
- Veröffentlichung
- Indikatorenergebnisse
- Prüfergebnisse
- Einführung des neuen Systems in der vollstationären Pflege
- Grundlagen
- Implementierung
- Qualitätsmanagement
Über den Dozenten
Vor seinem Studium zum Diplom-Pflegewirt arbeitete Claus Bölicke als Gesundheits- und Krankenpfleger. Heute ist er als Praxisanleiter tätig und führt die Abteilung Gesundheit, Alter und Behinderung des AWO Bundesverbands Berlin.
In seiner Praxis hat er sich auf die Bereiche Gerontopsychiatrie und Pflege von Menschen mit Demenz spezialisiert.