Kurstyp: Onlinefortbildung

Pflichtunterweisung Hygiene in Kindertagesstätten nach §§ 33, 34 IfSG

Dr. Markus Schimmelpfennig
5 Lernmodule ( 00:32:51)
1. Hygiene in Kindertagesstätten §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IFSG) 02:56 Min 2. Zum Betreuungsausschluss führende Erkrankungen 06:37 Min 3. Meldepflicht an das Gesundheitsamt 08:22 Min
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4. Videotitel 12:15 Min
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5. Videotitel 12:15 Min
Untertitel Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch,
Kategorien Hygiene, Kindertagesstätte (Kita), Pflichtunterweisungen

Kursbeschreibung

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten: Fachlich fundiert und garantiert unterhaltsam führt Sie Dr. Markus Schimmelpfennig durch diese Pflichtunterweisung, 

Der Gesetzgeber hat in §§ 33-34 IfSG genaue Vorschriften erlassen, die bestimmen, unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen sich Kinder und ihre Betreuer in Kindergärten und –krippen, Kinderhorten und -tagespflege sowie Schulen, Kinderheimen und Ferienlagern aufhalten bzw. betreut werden dürfen.

Unser Hygieneexperte informiert Sie über Krankheiten, die zu einem vorübergehenden Ausschluss der Kinder und Betreuer führen sowie Meldepflichten auf Seiten der Einrichtung, aber auch der Sorgeberechtigten. Erfahren Sie auch, welche Informationspflicht Einrichtungen über impfpräventable Erkrankungen einhalten müssen, wer ein Betretungsverbot wieder aufheben darf und welche besonderen Bestimmungen bei der Ersteinschulung gelten. 

Mit Ausnahme der Masernschutzimpfung besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Doch liegt es in der Verantwortung eines jeden Mitarbeiters in Gemeinschaftseinrichtungen, zum Wohle aller Verantwortung hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen zu übernehmen und das Wissen in 2-jährigem Abstand als Pflichtunterweisung aufzufrischen.

Lerninhalte:

  • §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Pflichtunterweisung
    • Betreuungsausschluss durch Krankheiten 
    • Betreuungsausschluss durch Krankheitserreger 
    • Ausscheiderliste
    • Zutrittsverbot für Kontaktpersonen 
  • Informations- und Meldepflichten der Beteiligten
  • Ende und Ausnahmen vom Betretungsverbot
  • Informationspflichten - impfpräventable Erkrankungen
  • Einschulung - was gilt?
  • Impfpflicht für Masern (Masernimpfpflicht)

Über den Dozenten

Dr. Markus Schimmelpfennig
Dr. med. Markus Schimmelpfennig ist Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen und Krankenhaushygiene. In seinem Fachbereich ist er Experte für Hygiene, Innere Medizin, Psychiatrie, Kommunikation und chronische Wunden.
Darüber hinaus ist er Gründungsmitglied der »Initiative Chronische Wunden«. Seit mehr als 35 Jahren führt er Fachweiterbildungen für Menschen in Medizinalberufen durch, seit 2001 bietet er diese auch für Hygienebeauftragte in Pflegeeinrichtungen an.
Dr. Schimmelpfennig ist Projektleiter des MRE-Netzwerks in Nord- und Osthessen (MRE = Multiresistente Erreger). Ziel des Netzwerks ist es, die Ausbreitung multiresistenter Erreger zu verhindern und Informationen für betroffene Patienten bereitzustellen.

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