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Kategorien | Pflichtfortbildung Betreuungskräfte §§ 53b, 112a SGB XI |
Der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes Rolf Höfert ist Experte für Pflegerecht. In diesem Schulungsvideo wird über die Rechtsgrundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen aufgeklärt.
In vielen Alltagssituationen des Pflegebereichs häufen sich Vorkommnisse, in denen Einschränkungen in der Freiheit eines Pflegebedürftigen, wie beispielsweise durch die Nutzung eines Bettgitters oder die Fixierung durch einen Leibgurt, angebracht erscheinen.
Inwieweit Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) gestattet sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Am entscheidensten ist die Verhältnismäßigkeit zwischen möglichem Nutzen und potentiellem Schaden des Pflegebedürftigen. Die Durchführung von FEM muss beim Betreuungesgericht beantragt, geprüft und von der Pflegeinrichtung sorgfältig dokumentiert werden. Denn nach dem Expertenstandard gilt es, die Mobilität der pflegebedürftigen Person, auch im Falle einer Fixierung, zu erhalten.
Herr Höfert bietet Ihnen nicht nur rechtliche Grundlagen mit abschließender Präsentation von Fall- und Urteilsbeispielen, sondern auch hilfreiche Empfehlungen für die Praxis der Leistungserbringer im Hinblick auf die Dokumentation, Ausführung und Bedenken hinsichtlich möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen von FEM.
Lerninhalte:
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