Neben den allgemeinen Unterweisungen zum Arbeitsschutz, wie zum Beispiel rückengerechtes Arbeiten oder Hautschutz, die auch für die Intensivpflege gelten, gibt es darüber hinaus arbeitsschutzrechtliche Besonderheiten. Jeannette Borch als Fachkraft für Arbeitssicherheit informiert Sie in diesem Schulungsvideo, was Sie in der Intensivpflege beachten müssen.
Lerninhalte:
Reaktionen von Menschen in der Intensivpflege
Neue Medizinprodukte
Kommunikation mit den Angehörigen
Verkehrswege in der Intensivpflege
Jeannette Borch
Als ausgebildete Dipl. Betriebswirtin und Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Jeannette Borch seit 2007 im Gesundheitswesen als Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie als Brandschutzbeauftragte tätig. Zudem entsprechen ihre Kenntnisse durch den Erwerb weiterer Qualifikationen Zur Brandschutzbeauftragten und Gutachterin
stets dem aktuellsten Stand der gesetzlichen Vorgaben und der Technik. Frau Borch ist seit 2004 als Fachkraft für Arbeitssicherheit im gesamten Bundesgebiet erfolgreich tätig. Unter anderem führt sie ein eigenes Ingenieurbüro mit 8 Beschäftigten. Die vorhandenen Kompetenzen und Qualitäten werden stets bei den Zertifizierungen nach der DIN EN iso 9001:2015, nach GGA sowie nach AMS der VBG unter Beweis gestellt und bescheinigt.